Allgemeine Geschäftsbedingungen Hawara

1. Geltungsbereich und Vertragspartner 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

    Marena eGbR
    handelnd unter Hawara Restaurant und Bowling
    Am Lautengrund 6
    09496 Marienberg

    vertreten durch: Isabel und Kai Dombrowski
    Telefon: 03735/266344
    E-Mail: info@marena-marienberg.de
    USt-IdNr.: DE464926327

    nachfolgend „Betreiber“, und seinen Gästen beziehungsweise Kunden, nachfolgend „Gast“, über Restaurantleistungen, die Nutzung der Bowlingbahnen, Reservierungen, Veranstaltungen sowie sonstige vor Ort angebotene Leistungen. 
     
  2. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Gastes gelten nur, wenn der Betreiber ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. 
  3. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Gesetzliche zwingende Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt. 

 

2. Öffnungszeiten

  1. Es gelten folgende reguläre Öffnungszeiten:
    - Werktags Mittwoch: 17.00 - 22.00 Uhr
    - Werktags Donnerstag: 17.00 - 22.00 Uhr
    - Werktags Freitag: 17.00 - 23.00 Uhr
    - Samstags: 12.00 - 24.00 Uhr
    - Sonntags: 09.00 - 20.00 Uhr
    - Tag der Deutschen Einheit, Himmelfahrt und Pfingstmontag geöffnet.
    - Essensbestellungen Mittwoch + Donnerstag bis 20 Uhr, Freitag + Samstag bis 21 Uhr und Sonntag bis 19.00 Uhr.
    - Montag und Dienstag- Ruhetage/ Haushaltstage
  2. Abweichende Öffnungszeiten, Ruhetage, Betriebsferien und kurzfristige Änderungen können insbesondere an Feiertagen, bei geschlossenen Veranstaltungen, technischen Störungen, behördlichen Maßnahmen oder aus betrieblichen Gründen gelten. Sie werden nach Möglichkeit auf der Website, über die verwendeten Buchungskanäle oder am Betrieb bekannt gegeben.
  3. Aus veröffentlichten Öffnungszeiten ergibt sich kein Anspruch auf Einlass, Bewirtung oder Nutzung einer Bowlingbahn ohne bestätigte Reservierung. Bereits verbindlich bestätigte Buchungen bleiben von kurzfristigen Änderungen unberührt, soweit ihre Durchführung nicht aus zwingenden Gründen unmöglich oder unzumutbar ist.
  4. Küchenschluss, letzter Einlass und letzte Bahnvergabe können vor dem Ende der Öffnungszeit liegen. Es gelten die vor Ort oder im jeweiligen Buchungskanal bekannt gegebenen Zeiten.

 

3. Vertragsschluss und Reservierungen 

  1. Allgemeine Anfragen sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Reservierungsbestätigung des Betreibers, durch Bereitstellung einer Leistung vor Ort oder durch Annahme einer Bestellung zustande. 
  2. Der Gast hat bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zu machen. Änderungen der Personenzahl, Ankunftszeit oder gewünschten Leistung sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. 
  3. Reservierungen dürfen nicht ohne Zustimmung des Betreibers gewerblich weiterverkauft oder an Dritte vermittelt werden. 
  4. Der Betreiber darf für Gruppen, Sonderveranstaltungen oder umfangreiche Buchungen eine angemessene Anzahlung oder Kreditkartenabsicherung verlangen. Höhe, Fälligkeit und Anrechnungsweise werden vor Vertragsschluss mitgeteilt. 
  5. Bei Buchungen für eine Gruppe handelt die buchende Person als Vertragspartner, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie ist dafür verantwortlich, die Gruppe über diese AGB und die Hausordnung zu informieren. Eine persönliche Haftung für selbstständiges Fehlverhalten anderer Gruppenmitglieder besteht nur nach den gesetzlichen Vorschriften. 

 

4. Preise und Zahlung 

  1. Es gelten die bei Vertragsschluss angegebenen Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. 
  2. Zusatzleistungen, insbesondere Speisen, Getränke, Leihschuhe, Verlängerungen, Sonderdekorationen, Reinigung und Ersatz beschädigter Gegenstände, werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind. 
  3. Zahlungen sind unmittelbar nach Leistungserbringung beziehungsweise bei Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 
  4. Akzeptierte Zahlungsmittel werden vor Ort bekannt gegeben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nur, wenn diese verbindlich vereinbart wurde. 
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

5. Bowlingreservierungen und Spielzeit 

  1. Die gebuchte Zeit bezeichnet grundsätzlich die Nutzungsdauer der Bowlingbahn einschließlich notwendiger Spielerwechsel. Ein Anspruch auf eine bestimmte Bahn besteht nur bei ausdrücklicher Bestätigung. 
  2. Der Gast soll spätestens 15 Minuten vor Beginn der reservierten Spielzeit erscheinen. Verspätungen des Gastes verlängern die gebuchte Zeit nicht und berechtigen nicht zu einer Preisreduzierung. 
  3. Eine Verlängerung ist nur nach Verfügbarkeit und gegen Berechnung der zusätzlichen Zeit möglich. 
  4. Der Betreiber darf aus betrieblichen oder technischen Gründen eine andere gleichwertige Bahn zuweisen. Ist keine gleichwertige Ersatzleistung möglich, wird der auf die ausgefallene Leistung entfallende Preis erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und Ziffer 13. 
  5. Abrechnungsart, Mindestbuchungsdauer, Bahnpreis und gegebenenfalls Personenzuschläge ergeben sich aus der bei Buchung gültigen Preisliste. 

 

6. Stornierung und Nichterscheinen 

  1. Soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungsbedingungen: 
    - bis 7 Tage vor dem Termin: kostenfrei; 
    - danach bis 3 Tage vor dem Termin: 30% des vereinbarten Preises; 
    - bei späterer Absage oder Nichterscheinen: 80% des vereinbarten Preises. 
  2. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Betreiber bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten. 
  3. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Vergabe werden angerechnet. 
  4. Für Veranstaltungen, Sonderangebote und Gruppenbuchungen können abweichende Stornierungsbedingungen vereinbart werden. Diese müssen dem Gast vor Vertragsschluss mitgeteilt werden. 
  5. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Verträgen über Freizeitbetätigungen oder gastronomische Leistungen mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum regelmäßig nicht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. 

 

7. Speisen, Getränke und Mitbringen eigener Waren 

  1. Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nur über den Betreiber bezogen werden. Das Mitbringen und Verzehren eigener Speisen oder Getränke ist nur mit vorheriger Zustimmung zulässig. 
  2. Allergien und Unverträglichkeiten sind dem Personal vor der Bestellung mitzuteilen. Trotz sorgfältiger Arbeitsabläufe kann bei offenen Küchen- und Gastronomiebetrieben ein unbeabsichtigter Kontakt mit Allergenen nicht vollständig ausgeschlossen werden. 
  3. Der Ausschank alkoholischer Getränke erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Erkennbar alkoholisierten Personen kann die Abgabe weiterer alkoholischer Getränke und der Zutritt oder weitere Aufenthalt verweigert werden. 
  4. Jugendliche erhalten Alkohol nur im Rahmen der gesetzlichen Altersgrenzen. 

 

8. Absolutes Rauch-, Dampf- und Vape-Verbot 

  1. In sämtlichen Innenräumen und sonstigen als rauchfrei gekennzeichneten Bereichen von Hawara Restaurant und Bowling gilt ein absolutes Rauch- und Dampfverbot. 
  2. Das Verbot umfasst insbesondere: 
    - Tabakzigaretten, Zigarren, Zigarillos und Pfeifen; 
    - E-Zigaretten, Einweg-Vapes und Mehrweg-Vapes; 
    - Verdampfer, Vaporizer und erhitzte Tabakprodukte; 
    - Shishas und vergleichbare Geräte; 
    - nikotinfreie Liquids, Kräuterverdampfer und sonstige Produkte, die Rauch, Dampf, Aerosole oder vergleichbare Emissionen erzeugen. 
  3. Das Verbot gilt unabhängig davon, ob das verwendete Produkt Tabak, Nikotin oder andere Wirkstoffe enthält. Grund hierfür sind insbesondere der Gesundheitsschutz, der Brandschutz und die empfindliche Rauchmelde- beziehungsweise Brandmeldeanlage. 
  4. Der Gebrauch ist nur in ausdrücklich ausgewiesenen Außenbereichen gestattet, soweit dort kein gesetzliches oder betriebliches Verbot besteht. 
  5. Bereits der Versuch einer Nutzung sowie die Missachtung einer Aufforderung des Personals können zum sofortigen Abbruch der Nutzung und zum Verweis aus dem Betrieb führen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits erbrachter Zahlungen besteht insoweit nicht, soweit der Gast die Vertragsbeendigung schuldhaft verursacht hat. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

 

9. Fehlalarm, Notruf und Kostenersatz 

  1. Verstößt ein Gast schuldhaft gegen das Rauch-, Dampf- oder Vape-Verbot und löst dieser Verstoß die Rauchmelde- oder Brandmeldeanlage, einen automatischen oder manuellen Notruf, einen Feuerwehr-, Rettungsdienst-, Sicherheitsdienst-, Techniker- oder sonstigen Einsatz aus, ist der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz der hierdurch verursachten Schäden und Aufwendungen verpflichtet. 
  2. Erstattungsfähig sind nur tatsächlich entstandene, erforderliche und nachweisbare Kosten, soweit diese dem Verstoß konkret zugerechnet werden können. Hierzu können insbesondere Gebühren oder Rechnungen von Feuerwehr, Rettungsdienst, Leitstelle, Sicherheitsdienst oder Technikunternehmen sowie erforderliche Prüf-, Rückstellungs-, Reinigungs- und Instandsetzungskosten gehören. 
  3. Eine pauschale, verschuldensunabhängige „Notrufgebühr“ wird nicht erhoben. Der Betreiber legt dem Gast die Berechnungsgrundlage und auf Verlangen geeignete Nachweise vor. 
  4. Der Gast kann nachweisen, dass er den Alarm beziehungsweise Einsatz nicht verursacht oder nicht zu vertreten hat oder dass kein beziehungsweise ein geringerer Schaden entstanden ist. 
  5. Bei mehreren nachweislich verantwortlichen Personen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine beliebige Verteilung auf unbeteiligte Gäste findet nicht statt. 
  6. Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Eine Doppelberechnung desselben Schadens ist ausgeschlossen. 

 

10. Hausordnung und Verhalten 

  1. Den angemessenen Anweisungen des Personals, insbesondere zu Sicherheit, Brandschutz, Jugendschutz und Betriebsablauf, ist Folge zu leisten. 
  2. Untersagt sind insbesondere: 
    - Gewalt, Drohungen, Belästigungen und diskriminierendes Verhalten; 
    - das Mitbringen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen; 
    - mutwillige Verunreinigungen und Sachbeschädigungen; 
    - das Betreten abgesperrter Betriebs- und Technikbereiche; 
    - die Manipulation von Rauchmeldern, Brandmeldern, Feuerlöschern oder Sicherheitseinrichtungen; 
    - das Mitbringen oder der Konsum illegaler Substanzen; 
    - ein Verhalten, durch das Gäste, Beschäftigte oder der Betrieb erheblich gestört oder gefährdet werden. 
  3. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann der Betreiber den Zutritt verweigern, den Aufenthalt beenden und ein zeitlich angemessenes Hausverbot aussprechen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 
  4. Ein Entgelt wird nur insoweit einbehalten, wie der Gast die vorzeitige Vertragsbeendigung zu vertreten hat und der Betreiber die vereinbarte Leistung nicht anderweitig verwerten kann. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.

 

11. Sicherheitsbestimmungen beim Bowling 

  1. Bowlingbahnen, Maschinenbereiche und Rücklaufanlagen dürfen nur bestimmungsgemäß genutzt werden. Das Betreten der geölten Lauffläche, des Maschinenbereichs oder anderer gesperrter Bereiche ist untersagt. 
  2. Bowlingkugeln dürfen ausschließlich in Richtung der vorgesehenen Bahn gespielt werden. Werfen, Schwingen oder sonstiger gefährlicher Gebrauch außerhalb des normalen Spielablaufs ist untersagt. 
  3. Es sind geeignete Bowlingschuhe zu tragen. Leihschuhe sind sorgfältig zu behandeln und nach der Nutzung zurückzugeben. 
  4. Speisen und Getränke dürfen nicht in den Anlaufbereich oder auf die Bahn gebracht werden. Verschüttete Flüssigkeiten sind dem Personal unverzüglich zu melden. 
  5. Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Alter zu beaufsichtigen. Die Aufsichtspflicht verbleibt bei den Eltern, Sorgeberechtigten oder sonstigen verantwortlichen Begleitpersonen. 
  6. Personen, deren Zustand eine sichere Teilnahme nicht zulässt, können von der Nutzung ausgeschlossen werden. 

 

12. Beschädigungen und außergewöhnliche Reinigung 

  1. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er schuldhaft an Gebäuden, Einrichtung, Bowlingtechnik, Leihgegenständen oder sonstigem Eigentum des Betreibers verursacht. 
  2. Beschädigungen und Störungen sind unverzüglich dem Personal zu melden. Eigene Reparatur- oder Eingriffsversuche sind untersagt. 
  3. Bei außergewöhnlichen, vom Gast schuldhaft verursachten Verunreinigungen können die tatsächlich erforderlichen und nachweisbaren Reinigungskosten verlangt werden.
  4. Für verlorene oder nicht zurückgegebene Leihgegenstände kann der erforderliche Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung von Alter und Zustand verlangt werden.

 

13. Haftung des Betreibers 

  1. Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie. 
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. 
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 
  4. Für Garderobe und andere eingebrachte Gegenstände wird nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften gehaftet. Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. 
  5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Betreibers. 

 

14. Ausfall, höhere Gewalt und Betriebsstörungen 

  1. Kann eine Leistung wegen technischer Störungen, behördlicher Anordnungen, höherer Gewalt, Stromausfall, Brandalarm oder anderer vom Betreiber nicht zu vertretender Umstände nicht erbracht werden, darf der Betreiber eine angemessene Ersatzleistung oder einen Ersatztermin anbieten. 
  2. Soweit keine Ersatzleistung vereinbart wird, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und Ziffer 13. 
  3. Vorübergehende Unterbrechungen zur Abwehr einer Gefahr, zur Räumung oder zur Prüfung einer Alarmanlage sind von Gästen zu befolgen.

 

15. Foto-, Video- und Tonaufnahmen 

  1. Private Aufnahmen sind zulässig, soweit dadurch keine Persönlichkeitsrechte, Betriebsabläufe oder Sicherheitsinteressen beeinträchtigt werden. 
  2. Aufnahmen anderer Gäste oder Beschäftigter dürfen nur mit deren Einwilligung erfolgen, soweit keine gesetzliche Erlaubnis eingreift. 
  3. Gewerbliche Aufnahmen, Presseaufnahmen, Livestreams und umfangreiche Produktionen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers. 
  4. Eine Verwendung von Gästeaufnahmen durch den Betreiber zu Werbezwecken erfolgt nur auf einer gesonderten gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage, insbesondere mit erforderlicher Einwilligung. 

 

16. Datenschutz 

  1. Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Betreibers.

 

17. Jugendschutz und Aufsicht 

  1. Es gelten die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen. 
  2. Minderjährige dürfen sich nur im gesetzlich zulässigen Umfang und, soweit erforderlich, in Begleitung einer personensorge- oder erziehungsbeauftragten Person im Betrieb aufhalten. 
  3. Der Betreiber darf geeignete Alters- und Berechtigungsnachweise verlangen. 

 

18. Beschwerden und Streitbeilegung 

  1. Beschwerden sollen möglichst unverzüglich vor Ort angezeigt werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt. 
  2. Der Betreiber ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden. 
  2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - soweit gesetzlich zulässig - Gerichtsstand der Sitz des Betreibers. 
  3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 

 

20. Schlussbestimmungen 

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen nur dann einer besonderen Form, wenn dies individuell vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist. 
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. 
  3. Stand dieser AGB: 20. Oktober 2026. 

Die nachfolgenden Hinweise und Bedingungen sollen helfen, allen Gästen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Sie sind Gegenstand unserer vertraglichen Beziehungen und helfen außerdem, etwaige Differenzen auf möglichst einfache Weise beizulegen. Die Benutzer unserer Anlage tragen durch gegenseitige Rücksichtsnahme dazu bei, dass alle sich bei uns wohlfühlen und wir hoffen, dass es nie erforderlich sein wird, einzelne Gäste unter Androhung oder Verhängung von Sanktionen an die Einhaltung unserer folgenden "Spielregeln" zu erinnern.

Stand: Oktober 2026